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COVID 19 - Auswirkung auf den Handballsport

Stand: 03.04.2022

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3.April 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 30. April 2022.

Wie bereits angekündigt, basieren die Änderungen der Verordnung auf den Anpassungen des  Bundesinfektionsschutzgesetzes, welches ab dem 3. April 2022 nur noch bestimmte Einschränkungen unter strengen Voraussetzungen zulässt. 

§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene

Das Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.

Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.

§ 5 Veranstaltungen

entfällt!

§ 11 Sport

entfällt!

Aktuelle Landesverordnung:

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten - Land verlängert Corona-Verordnung - schleswig-holstein.de